1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich genehmigt worden. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für Folgeaufträge sowie bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen.
2. Auftrag
Ein Vertrag zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Sachverständigen innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer annimmt oder der Sachverständige einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag bestätigt.
Der Inhalt des Auftrags umfasst gutachterliche Tätigkeiten, insbesondere die Feststellung von Tatsachen, die Darstellung von Erfahrungssätzen, die Ursachenermittlung, die Bewertung und die Überprüfung. Thema des Gutachtens und der Verwendungszweck sind bei der Auftragserteilung schriftlich festzuhalten.
3. Pflichten des Sachverständigen
Der Auftrag ist gemäß den für Sachverständige geltenden Grundsätzen objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Sachverständige ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags erforderliche und übliche Untersuchungen, Besichtigungen, Nachforschungen, Fotos und Dokumentationen vorzunehmen. Werden unvorhergesehene oder besonders kostenintensive Untersuchungen erforderlich, ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
4. Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die die tatsächlichen Feststellungen oder das Ergebnis des Gutachtens beeinflussen könnten. Er hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen.
Ist die Durchführung eines vereinbarten Termins aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich, kann der dadurch entstandene Schaden berechnet werden. Bei Terminabsage können je nach Zeitpunkt der Absage anteilige oder vollständige Vergütungsansprüche entstehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Verschwiegenheit und Datenschutz
Der Sachverständige unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht. Gutachten, Tatsachen und Unterlagen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden, dürfen nicht unbefugt offenbart, weitergegeben oder verwertet werden. Gesetzliche Offenlegungspflichten, berechtigte eigene Interessen sowie gerichtlich oder behördlich angeordnete Offenlegungen bleiben unberührt.
6. Urheberrecht und Nutzung des Gutachtens
An gutachterlichen Ergebnissen, Texten, Berechnungen und Dokumentationen können Urheberrechte bestehen. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Änderung oder Kürzung des Gutachtens ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen zulässig, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
7. Vergütung
Der Sachverständige hat Anspruch auf angemessene Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung. Nebenkosten, Reisekosten und Auslagen können zusätzlich berechnet werden, sofern sie angefallen oder vereinbart sind.
Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und auszuweisen ist.
8. Zahlung und Zahlungsverzug
Der vereinbarte Vorschuss ist im Voraus zu zahlen. Der Sachverständige beginnt seine Tätigkeit grundsätzlich erst nach Eingang des vereinbarten Vorschusses. Das restliche Honorar wird mit Zugang des Gutachtens oder der Leistung beim Auftraggeber fällig.
Zahlungsziel: 5 Tage netto ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
Hinweis: Die Fälligkeit der Vergütung bleibt auch bei nachträglichen Ergänzungen oder Änderungen des Gutachtens unberührt. Ergänzende Leistungen werden gesondert vergütet und begründen keine Hemmung oder Verschiebung der Fälligkeit der bereits abgerechneten Leistungen.
Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 286 BGB. Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB.
9. Fristüberschreitung
Wurde eine Frist für die Ablieferung eines Gutachtens schriftlich vereinbart, beginnt diese grundsätzlich mit Vertragsabschluss, jedoch erst nach Eingang erforderlicher Unterlagen sowie eines vereinbarten Vorschusses. Bei fehlenden Unterlagen oder unverschuldeten Hindernissen verlängert sich die Frist entsprechend.
10. Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe können insbesondere die Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten, unzulässige Einflussnahme auf das Gutachtenergebnis oder Zahlungsverzug sein.
Besondere Bedingungen für Videoberatung
Ergänzend gelten besondere Bedingungen für kostenpflichtige Videoberatungen. Die Videoberatung ist eine mündliche baufachliche Ersteinschätzung anhand der Angaben des Kunden sowie der bereitgestellten Fotos, Videos und Unterlagen. Eine Ortsbesichtigung, Messung, Bauteilöffnung, Laboruntersuchung oder Beweissicherung am Objekt findet dabei nicht statt.
Rechtlich handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine abschließende Ursachenfeststellung oder verbindliche Sanierungszusage, wird nicht geschuldet.
Soweit im Gespräch rechtliche Rahmenbedingungen angesprochen werden, erfolgt dies nur als allgemeiner Hinweis ohne Prüfung des Einzelfalls. Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist nicht Gegenstand der Videoberatung.
Stand laut ausgelesener AGB: 01.10.2024.